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Themenportal - Vorlage

Stammdaten / Gemeinden

 

Im Bereich "Gemeinden" können Sie neue Gemeinden hinzufügen, bestehende bearbeiten oder löschen.

Wählen Sie in der Tableiste das gewünschte Element an:

 

1. Gemeinde

Hinterlegen Sie die allgemeinen Daten zur Gemeinde, Adresse, E-Mail, Telefon.

Wichtig! Die Option "Gemeinde löschen" steht Ihnen zur Verfügung, sollte aber nur für selbst angelegte und noch nicht genutzte Gemeinden verwendet werden.

Die Debitorennummer ist Fibu-relevant. Bitte unbedingt angeben!

Hinweis: Der hier angegebene Rechnungsempfänger wird auf der BTF-Abrechnung (beitragsfreie Zeit) stehen.

Ansprechpartner werden über den Button "+ Ansprechpartner" hinzugefügt. Über die Icons "Stift" oder "Papierkorb" in der letzten Spalte der Liste, können die Daten der Ansprechpartner bearbeitet oder ganze Datensätze entfernt werden.

Speichern Sie den Datensatz ab.

 

2. Elternbeiträge (abrechnungsrelevant)

Wählen Sie diesen Tab an, um die in Ihrer Gemeinde festgelegten Elternbeiträge einzupflegen und zu bearbeiten.

Beachten Sie: Es gibt drei Möglichkeiten, die Elternbeiträge für die Abrechnung im System zu hinterlegen. Diese Eingaben können verschiedene Werte enthalten und werden bei der Rechnungslegung vom System folgendermaßen priorisiert:

  • (hier) in Stammdaten Gemeinde → niedrigste Priorität. Wird angewendet, wenn an anderer Stelle nichts eingetragen ist.

  • in Einrichtungen/Elternbeitrag → höhere Priorität. Wird angewendet, auch wenn im Bereich "Gemeinde" etwas anderes steht.

  • in Kinderverwaltung/Betreuung → höchste Priorität. Wird immer angewendet. Einträge in "Gemeinde" und "Einrichtungen" werden ignoriert.

 

3. Basiseinstellungen

Unter "VBE-Berechnung Stichtag" legen Sie fest, welches Lebensjahr der Kinder zur VBE-Berechnung für Kinder, die in dem zu berechnenten Monat Geburtstag haben, genutzt wird.

Beispiel:

  • Wenn ein Kind in dem zu berechnenden Monat Geburtstag hat und 3 Jahre alt wird, also sein 4. Lebensjahr beginnt, wird mit der Stichtagseinstellung "Monatsanfang" das Kind für den Monat noch mit dem 3. Lebensjahr berechnet.
  • Wenn "Monatsende" gewählt ist, wird das Kind bereits mit seinem 4. Lebensjahr berechnet.
  • Es sei denn, der Geburtstag fällt auf den 1. des Monats. In diesem Fall wird in jedem Fall das 4. Lebensjahr verwendet.

"Bildungspaket Abrechnung": Legen Sie fest, ob der BuT-Bescheid nur für das Mittagessen gerechnet wird oder nicht und ob es eine generelle Selbstbeteiligung der Eltern für die Essensteilnahme gibt.

"Betreuungsstunden Gruppierung zur VBE-Berechnung": Wenn eine Gemeinde die vertraglich zugewiesenen Betreuungsstunden mit einem bestimmten Stundensatz gleichsetzt, können Sie die Bedingungen hier festlegen:

Beispiel:

  • von 4-5 Stunden werden immer 5 Stunden für die Berechnung der VBE-Finanzierung angenommen
  • von 6-12 Stunden werden immer 9 Stunden für die Berechnung der VBE-Finanzierung angenommen

 

Der Personalschlüssel Finanzierung kann für jede Gemeinde individuell eingepflegt werden, falls dieser vom Personalschlüssel Bundesland abweicht. In diesem Fall würde das System bei der VBE-Berechnung die Daten des Bundeslands ignorieren. Wenn Sie keine individuellen Personalschlüssel nutzen, setzten Sie bitte in der Clickbox "Identisch mit Bundeslandvorgaben" einen Haken.

 

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